Ja zu verantwortungsvollen Unternehmen

Die Initiative in Kürze

Die Initiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen» verlangt, dass Unternehmen mit Sitz in der Schweiz die international anerkannten Menschenrechte und Umweltstandards auch im Ausland respektieren müssen.1

Betroffene

Schweizer Unternehmen, mit Ausnahme von kleinen und mittleren Unternehmen, die geringe Risiken aufweisen.

Pflichten

Unternehmen führen Sorgfaltsprüfungen in den Bereichen Menschenrechte und Umwelt durch.

Haftung

Unternehmen haften auch bei Fehlverhalten von Tochterunternehmen un wirtschaftlich abhängigen Zulieferern im Ausland vor Schweizer Gericht.

Die Haftung fällt aus, falls das Unternehmen die Einhaltung der Sorgfaltsprüfung beweisen kann.

Die Gegenargumente

Die Gegenargumente wurden gesammelt von der Website der Initiativgegner.2

Richtiges Ziel, falscher Weg

Bundesrat, National- und Ständerat sowie alle grossen Wirtschaftsverbände teilen das Grundanliegen der Initiative, lehnen aber die extreme Volksinitiative ab. Sie schiesst weit über das Ziel hinaus, schadet dem Standort und wirkt kontraproduktiv. Das Parlament hat darum eine bessere Alternative erarbeitet. Dieser Gegenvorschlag folgt der internationalen Entwicklung und schafft mehr Verbindlichkeit für die Unternehmen. Im Gegensatz zur Initiative, führt er aber zu keiner schädlichen Schweizer Sonderregelung. Wird die Initiative abgelehnt, tritt er automatisch in Kraft. Das Argument der Gegner

Wie die Initiative kontraproduktiv ist, wird nicht konkret erläutert.

Das Parlament hat ein Gegenvorschlag erarbeitet, welcher bei einer Ablehnung der Initiative automatisch in Kraft tritt. Der wesentliche Unterschied zur ursprünglichen Initiative ist, dass keine Konzernhaftung der Schweizer Unternehmen bei Fehlverhalten von Tochterunternehmen oder wirtschaftlich abhängigen Zuliefern besteht.

Die Initiativgegner suggerieren deshalb, dass eine Ablehnung der Initiative letztendlich besser wäre, denn in diesem Fall fällt die «extreme» Haftung für wirtschaftlich abhängige Unternehmen aus.

Das Fehlen dieser Haftung macht das neue Gesetz jedoch effektiv unwirksam. Offensichtlich begehen Schweizer Unternehmen selten im eigenen Namen solche Menschenrechtsverletzungen, sondern überlassen die Drecksarbeit den ausländischen Unternehmen. Ein konkretes Beispiel dazu werden wir später noch sehen.

Doch auch wenn die Menschenrechtsverletzungen nicht direkt durch Schweizer Konzerne begangen werden, macht sie das nicht unschuldig. Auf individueller Ebene haben wir das schon längst begriffen: Wenn jemand einen Auftragsmörder anheuert, wer ist dann schuldig? Offensichtlich sowohl der Mörder selbst, als auch der Auftraggeber. Sobald es aber um Konzerne geht, lassen wir den Auftraggeber frei laufen.

Behindert Entwicklung und Fortschritt

Heute tragen Schweizer Unternehmen beispielsweise unsere Lehrlingsausbildung in die ganze Welt. Dieses Engagement steht auf dem Spiel. Denn durch die neuen, unberechenbaren Haftungsrisiken sind Schweizer Unternehmen gezwungen, sich aus Entwicklungsländern zurückzuziehen und sich auch von lokalen Produzenten (Bauern, Gewerbe) zu trennen, da diese die hohen schweizerischen Standards kaum je erreichen. Menschenrechte und Umweltschutz leiden besonders, wenn Firmen aus China, Russland, den USA oder den Golfstaaten dort in die Lücke springen, die Schweizer Unternehmen hinterlassen. Das Argument der Gegner

Offensichtlich rechtfertigt das Fehlverhalten anderer Unternehmen nicht das Fehlverhalten unserer eigenen Unternehmen, dieses Argument ist ein logischer Fehlschluss.

Ausserdem ist die Darstellung der Einhaltung von Menschenrechten als «hohe schweizerische Standards» höchst fragwürdig. Geschätzte Intiativgegner, wenn die Einhaltung von Menschenrechten als Schweizer Standard gelten soll, warum stellt ihr euch dann gegen eine Initiative, die genau das zu erreichen versucht?

Kein Schweizer Alleingang

Die Initiative will unser Rechtssystem auf den Kopf stellen und eine rechtsstaatlich fragwürdige Beweislastumkehr einführen, wie sie kein anderes Land kennt. Mit dieser Systemänderung sind Schweizer Unternehmen zusätzlich auch verantwortlich für das Handeln von rechtlich eigenständigen Lieferanten. Sie haften – sogar ohne eigenes Verschulden – für «wirtschaftlich kontrollierte» Lieferanten, sofern sie nicht beweisen können, dass sie ihre Lieferanten lückenlos überwachen. Das Argument der Gegner

Ironischerweise haben bei dieser Initiative gerade die Rechtspolitiker am meisten Angst, ohne Rücksicht auf die Politik anderer Länder etwas zu tun. Geschätzte SVP, warum ist Selbstbestimmung auf einmal nicht mehr wichtig, sobald es um den Profit geht? Warum geht die SVP bei der Begrenzungsinitative ohne Weiteres das Risiko einer Kündigung der bilateralen Verträge ein, sorgt sich aber bei dieser Initiative um die Schweiz als Wirtschaftsstandort?

Die Schweiz ist sehr wohl in der Lage, selbstständig Politik zu machen, mit einem guten Beispiel voraus zu schreiten und für die Menschenrechte einzustehen. Gerade für die Patrioten bei der SVP sollte dies selbstverständlich sein.

Ausserdem kann nicht wirklich von einem Schweizer Alleingang gesprochen werden. In Frankreich beispielsweise müssen Unternehmen mit über 5000 Angestellten zeigen, wie sie Umweltverschmutzung, Menschenrechtsverletzungen und Korruption in der Lieferkette vorbeugen. Bei Verstössen droht eine Busse bis 10 Mio. Euro. In den Niederlanden tritt ein Gesetz in Kraft, wonach jedes Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen in die Niederlande verkauft, zeigen muss, ob in seiner Lieferkette Kinderarbeit vorkommt. Bei Verstössen gegen dieses Gesetz drohen Bussen oder Gefängnis. Auch in der EU ist derzeit ein ähnliches Gesetz zum verbesserten Schutz der Menschenrechte geplant.3

Keine Experimente mit Schweizer Unternehmen

Die Sonderregulierung stellt die Schweiz ins Abseits. Schweizer Unternehmen sind doppelt betroffen: Einerseits werden sie im internationalen Wettbewerb benachteiligt und tragen ständig das Risiko erpresserischer Klagen. Andererseits schafft das Lieferkettengesetz neue bürokratische Auflagen und zwingt zur Überwachung von Kunden und Zulieferern. Das Argument der Gegner

Um gerade die Lügen herauszufiltern, nein, Kunden werden durch die Initiative in keinster Weise überwacht.

Natürlich entsteht mit dieser Initiative ein gewisser Nachteil, und zwar der Nachteil, nicht aus Menschenrechtsverletzungen und Kinderarbeit Profit zu ziehen.

Natürlich entstehen neue bürokratische Auflagen, welche verhindern, dass weiter Menschenreche verletzt werden durch Schweizer Unternehmen.

Natürlich entsteht ein Zwang zur Überwachung von Zuleferen, eine Überwachung zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen.

Kein Weltpolizist, keine Amerikanisierung

Die Initiative hebelt internationale Rechtsgrundsätze aus und schafft einen Vorrang von Schweizer Recht und Schweizer Gerichten. Sie fusst auf einer rechthaberischen Haltung und missachtet ausländische Gesetze, Gerichte und Behörden souveräner Staaten. Die Schweiz würde zum Weltpolizist. Das Argument der Gegner

Doch der Initiativtext sagt etwas anderes:

Das Gesetz regelt die Pflichten der Unternehmen mit satzungsmässigem Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in der Schweiz nach folgenden Grundsätzen: […] Initiativtext

Das Schweizer Recht gilt also nach wie vor nur für Schweizer Gerichte. Weiterhin gilt:

Haftung des ausländischen Tochterunternehmens oder wirtschaftlich abhängigen Zulieferers vor ausländischem Gericht.1 Bundesamt für Justiz

Schweizer Gerichte stellen sich auch nach einer Annahme der Initiative nicht über ausländische Gerichte.

Leere Versprechen

Die Initiative baut auf illusorischen Vorstellungen und weckt falsche Erwartungen. So sind die globalen Lieferketten mit tausenden Zulieferfirmen hochkomplex und liegen meist ausserhalb des Einflussbereichs der Auftraggeber. Eine lückenlose Überwachung der Lieferkette ist in der Praxis unmöglich. Genauso unerfüllbar sind die Erwartungen an internationale Rechtshilfe und die Beweisaufnahmen im Ausland. Das Argument der Gegner

Unternehmen, die in der Lage sind, mit tausenden Zulieferfirmen zu interagieren, sind auch in der Lage, diese nach potentiellen Menschenrechtsverletzungen zu überwachen.

Zerstört / gefährdet sinnvolle Kooperation mit NGOs

Die Initiative führt in eine Sackgasse, da sie komplexe kulturelle und wirtschaftliche Fragen in Entwicklungsländern auf rein formalistische und juristische Fragen reduziert. Diese einseitige Verrechtlichung erschwert eine partnerschaftliche Kooperation von Unternehmen, Staaten und NGOs, die präventiv wirkt und nach Lösungen sucht. Denn drohen Klagen, so enden Transparenz und Dialog, weil das gegenseitige Misstrauen wächst. Das Argument der Gegner

Übersetzen wir das Argument in Klartext. Mit «komplexen kulturellen und wirtschaftlichen Fragen» sind konkret gegen Menschenrechte verstossende Akte gemeint.

Natürlich müssen solche Fragen juristisch geklärt werden, denn der dieser Weg ist zweifellos am effektivsten. Jeder, der gegen den juristischen Weg ist, ist auch gegen eine effektive Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen. Die Initiative ist somit keine Reduktion des Problems, wie behauptet wird, sondern der Versuch einer Lösung auf politischer Ebene. Wenn die Initiativgegner zusätzlich nicht-formalistische Lösungen möchten, dann werden sie daran sicher nicht durch die Initiative abgehalten.

Doch selbst die Optimisten unter uns sollten mittlerweile begriffen haben, dass systematische Probleme nicht auf individueller Ebene gelöst werden können. Systematische Probleme verlangen nach systematischen Lösungen.

Es wird von Kooperation gesprochen, obwohl Konzerne noch nie kooperativ waren. Immer wieder wurden Menschenrechtsverletzungen direkt oder indirekt durch Schweizer Unternehmen begangen. Konzerne sind dem Staat nicht gleichberechtigt, in der Tat ist es gerade die Aufgabe des Staates, gesetzgebend auf die Konzerne zu wirken. Genau so funktioniert unser Rechtssystem, geschätzte Initiativgegner! Ein Staat, welcher die Wirtschaft in der Politik mitreden lässt, ist keine Volksdemokratie, sondern eine Portemonnaiedemokratie.

Testimonials

Interessanterweise werden auf der Website der Initiativgegner2 keine unterstützende Organisationen oder Vereine beim Namen genant. Deshalb müssen uns mit den Testimonials einzelner Personen begnügen.

Die UVI ist ein direkter Angriff auf unsere Entwicklungshilfe. Sie verhindert die Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen der ärmsten Länder dieser Welt. Elisabeth Schneider-Schneiter, Nationalrätin CVP

Die Nationalrätin Schneider-Schneiter hat hier nur teilweise Recht, denn die Initiative verhindert le­dig­lich die Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen, welche gegen die Menschenrechte verstossen. Die Zusammenarbeit mit Unternehmen, die gegen Menschenrechte vertossen, geht ziemlich sicher nicht unter die Kategorie Entwicklungshilfe.

Die Initiative macht mit einer Beweislastumkehr unsere Schweizer Unternehmen erpressbar, weil allein schon die medial inszenierte Klage unseren Unternehmen Schaden zufügen dürfte. Barbara Steinemann, Nationalrätin SVP

Eine Beweislastumkehr ist nicht unbedingt etwas Negatives und wird üblicherweise eingesetzt, wenn der Kläger nur schwierig einen Beweis erbringen kann. Genau so verhält es sich auch in diesem Fall, also ist eine Beweislastumkehr durchaus angebracht. Die Opfer von Menschenrechtsverletzungen haben kaum die Mittel, juristisch gegen Konzerne wie Glencore oder Nestlé vorzugehen.

Betroffen sein kann jedes Unternehmen, auch ein kleines, denn auch dieses braucht Vorprodukte, die nicht in der Schweiz produziert werden. Regine Sauter, Nationalrätin FDP

Zu diesem Thema erwähnt der Initiativtext explizit:

[…] Bei der Regelung der Sorgfaltsprüfungspflicht nimmt der Gesetzgeber Rücksicht auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen, die geringe derartige Risiken aufweisen.1 Initiativtext

Doch selbst wenn jedes Unternehmen gleichermassen betroffen wäre, warum wäre das nicht gut so? Sind Menschenrechtsverletzungen okay, wenn sie von Kleinunternehmen mitverursacht werden? Dieser Appell an KMUs hat kenen anderen Zweck, als Kleinunternehmer zu einer Ablehnung der Initiative zu bewegen.

Die extreme Haftung erhöht das Risiko für Unternehmen, die von der Schweiz aus tätig sind. Ruedi Noser, Ständerat FDP

Ja.

Das Risiko wird erhöht für Unternehmen, welche Menschenrechtsverletzungen begehen.

Die Argumente der Gegner sind ein Lückentext, und das Wort, welches ihnen nie einfällt, ist Menschenrechte. Offensichtlich haben sie dieses Wort bisher selten in den Mund genommen.

Über die Interessensbindungen von Ruedi Noser werden wir später noch mehr erfahren.

Weitere Punkte

Auskommen der Initiative

Es gibt zwei mögliche Auskommen bei einer Annahme der Initiative:

  1. Die Initiative führt zu gewissen Profiteinbussen, doch die Schweizer Wirtschaft verkraftet es.
  2. Die Initiative führt zu derart grossen Profiteinbussen, dass die gesamte Schweizerische Wirtschaft gefährdet ist.

Das Ideal besteht natürlich im ersten Fall, eine schmale Reduktion der Profitrate einiger Grosskonzerne gegen die Einhaltung der Menschenrechte.

Doch wir sollten auch den zweiten Fall betrachten, welche uns die Initiativgegner wahrsagen wollen. Wenn unsere Wirtschaft bei einer Einhaltung der Menschenrechte ernsthaft beeinträchtigt wird, dann sollte das einige Fragen aufwerfen. Warum ist unsere Wirtschaft auf die Verletzung von Menschenrechten angewiesen? Wollen wir als Schweizer wirklich in einem System leben, welches ohne Menschenrechtsverletzungen nicht überleben kann? Ist ein solches System überhaupt vernünftig?

Der einzige wirkliche Grund, die Initiative abzulehen, ist eine Überordnung von Profit gegenüber den Menschenrechten.

Lobbying und Werbung

Einige scheinen den Profit sehrwohl den Menschenrechten überzuordnen. Ein Beispiel finden wir auf der Webseite der Initianten:

In Cerro de Pasco (Peru) sind Luft und Wasser mit Schwermetallen vergiftet. Daran schuld: Eine riesige Mine, die von Glencore kontrolliert wird. Gerade für die Kinder haben die Bleivergiftungen dramatische Folgen: Blutarmut, Behinderungen, Lähmungen. […] Die Mine produziert zu den niedrigsten Kosten der ganzen Branche. Den Preis dafür zahlen die Menschen mit ihrer Gesundheit. Die Mine führt zu einer extremen Umweltverschmutzung durch Blei, Arsen und viele weitere Schwer­metalle. Alles ist vergiftet: Die Luft, der Boden, das Wasser. Die Lebens­erwartung der Einwohner/innen ist fünf Jahre tiefer, die Kindersterblich­keit höher als in anderen peruani­schen Städten.4 Initianten

Bei der Recherche fällt uns an erster Stelle einer Google-Suche nach dem Begriff «Konzernverantwortungsinitiative» folgende Anzeige auf.

Guter Punkt Werbung auf Google-Suche. Anzeige der Initiativgegner auf Google.

Die Anzeige bietet einen angeblich neutralen Faktencheck zur Initative. Sehen wir also, was diese Website über den Glencore-Zwischenfall zu sagen hat.

Der Verein Konzernverantwortungsinitiative prangert auf seiner Website einen vermeintlichen Skandal rund um den Schweizer Rohstoffhändler Glencore an. […] Dass Luft und Wasser durch die Mine belastet sind, ist erwiesen, nicht zuletzt durch entsprechende Berichte auf BBC und ARD. Allerdings unterschlagen die Initianten den historischen Hintergrund dieser Geschichte. Die Mine gehört seit rund hundert Jahren dem peruanischen Staat und wurde von unterschiedlichen Unternehmen betrieben. Erst 2017 – also vor zwei Jahren – übernahm Glencore die Mehrheit. […] Und ein Unternehmen für Schäden verantwortlich zu machen, die jahrzehntelang von anderen Parteien verursacht wurden, ist unfair – und zeigt nicht zuletzt eine der Gefahren der Konzern-Verantwortungs-Initiative auf.5 succèSuisse

Zu dieser angeblichen Rechtfertigung: Bereits vor 2017 hatte Glencore Anteile an der Mine, war also ganz und gar nicht unschuldig. Wer vorher die Mehreit der Anteile an der Mine hatte, ist letztendlich egal, denn Glencore wusste genau um den Zustand der Mine, doch entschied trotz Menschenrechtsverletzungen, sich am Geschäft zu beteiligen. Genau für solche Fälle ist es wichtig, dass Schweizer Unternehmen auch haften, wenn sie nicht direkt die Akteure sind, sondern sich «nur» finanziell beteiligen. Bei einer Ablehnung der Initiative und dem Inkrafttreten des Gegenvorschlags kann Glencore weiter solche Geschäfte treiben.

Der Betreiber der Website, succèSuisse, setzt sich nach eigenen Angaben «für eine liberale Wirtschaftsordnung» ein.6 Die Organisation ist ein Auftraggeber für die Lobbying-Firma furrerhugi. furrerhugi wiederum ist tätig für zahlreiche Grosskonzerne, mitunter Google, Huawei, und wer hätte es geahnt, Glencore.7

Im Klartext: Die oberste Anzeige einer Google-Suche zum Thema «Konzernverantwortungsinitiative» behauptet, dass Glencore nicht Schuld trägt an der Luft- und Grundwasserverschmutzung bei der Mine in Peru, der Betreiber dieser Anzeige jedoch pflegt scheinbar gute Beziehungen zu Glencore selbst. Wer diese Anzeige wohl finanziert hat?

Wie kommt es, dass furrerhugi in der Politik überhaupt etwas zu sagen hat? Das verdanken wir Ruedi Noser, den wir in den Testimonials oben schon kennengelernt haben. Er hat seine Zutrittskarten fürs Bundeshaus den Lobbyisten von furrerhugi überlassen.8

Leider ist Lobbying in der Schweiz der Normalfall. So wurde die Transparenzinitiative, welche Parteien dazu verpflichten will, die Herkunft ihrer Spendengelder offen zu legen, ohne Gegenvorschlag vom Bundesrat abgelehnt, mit dem Hauptargument, dass die Transparenzinitiative «kaum mit dem politischen System der Schweiz vereinbar» sei.9

Ja oder Nein

Sagen wir, wie’s ist: Wer gegen die Initative stimmt, stellt Profit vor Menschenrechte und stellt sich auf die Seite von Lobbyisten und Grosskonzerne. Ob aus Angst vor höheren Preisen, Naivität oder reiner Gier ist letztendlich egal, denn für uns Schweizer ist es nur ein weiteres politisches Spiel, unsere Privilegien standen nie wirklich auf dem Spiel. Für die Minenarbeiter und Kinder an der Glencore-Mine in Peru, oder die indischen Bauern, welche durch Schweizer Pestizide vergiftet werden, die bei uns schon längst verboten sind, hat diese Initiative jedoch massive Folgen und kann in vielen Fällen über Leben und Tod entscheiden.

Deshalb Ja zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen» am 29. November 2020.

Initiativtext

Die Volksinitiative lautet:1

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

1. Der Bund trifft Massnahmen zur Stärkung der Respektierung der Menschenrechte und der Umwelt durch die Wirtschaft.

2. Das Gesetz regelt die Pflichten der Unternehmen mit satzungsmässigem Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in der Schweiz nach folgenden Grundsätzen:

a. Die Unternehmen haben auch im Ausland die international anerkannten Menschenrechte sowie die internationalen Umweltstandards zu respektieren; sie haben dafür zu sorgen, dass die international anerkannten Menschenrechte und die internationalen Umweltstandards auch von den durch sie kontrollierten Unternehmen respektiert werden; ob ein Unternehmen ein anderes kontrolliert, bestimmt sich nach den tatsächlichen Verhältnissen; eine Kontrolle kann faktisch auch durch wirtschaftliche Machtausübung erfolgen;

b. Die Unternehmen sind zu einer angemessenen Sorgfaltsprüfung verpflichtet; sie sind namentlich verpflichtet, die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf die international anerkannten Menschenrechte und die Umwelt zu ermitteln, geeignete Massnahmen zur Verhütung von Verletzungen international anerkannter Menschenrechte und internationaler Umweltstandards zu ergreifen, bestehende Verletzungen zu beenden und Rechenschaft über ergriffene Massnahmen abzulegen; diese Pflichten gelten in Bezug auf kontrollierte Unternehmen sowie auf sämtliche Geschäftsbeziehungen; der Umfang dieser Sorgfaltsprüfungen ist abhängig von den Risiken in den Bereichen Menschenrechte und Umwelt; bei der Regelung der Sorgfaltsprüfungspflicht nimmt der Gesetzgeber Rücksicht auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen, die geringe derartige Risiken aufweisen;

c. Die Unternehmen haften auch für den Schaden, den durch sie kontrollierte Unternehmen aufgrund der Verletzung von international anerkannten Menschenrechten oder internationalen Umweltstandards in Ausübung ihrer geschäftlichen Verrichtung verursacht haben; sie haften dann nicht nach dieser Bestimmung, wenn sie beweisen, dass sie alle gebotene Sorgfalt gemäss Buchstabe b angewendet haben, um den Schaden zu verhüten, oder dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten wäre;

d. Die gestützt auf die Grundsätze nach den Buchstaben a–c erlassenen Bestimmungen gelten unabhängig vom durch das internationale Privatrecht bezeichneten Recht.

Referenzen

  1. Bundesamt für Justiz. (2020). Konzernverantwortungsinitiative.  2 3 4

  2. Leere Versprechen Nein. (2020). Nein zur Unternehmens-Verantwortungs-Initiative.  2

  3. SRF. (2020). Die Schweiz ist kein Sonderfall. 

  4. Konzernverantwortungsinitiative. (2020). Mine vergiftet Kinder mit Schwermetallen. 

  5. guter-punkt. (2020). Vergiften Schweizer Firmen Kinder im Ausland? 

  6. succèSuisse. (2020). Home. 

  7. furrerhugi. (2020). Public affairs / lobbying. 

  8. Ständerat. (2020). Register der Zutrittsberechtigten. 

  9. SRF. (2018). «Kaum mit politischem System der Schweiz vereinbar».